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   BVerwG, 22.06.2010 - 1 WB 43.09   

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https://dejure.org/2010,34138
BVerwG, 22.06.2010 - 1 WB 43.09 (https://dejure.org/2010,34138)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2010 - 1 WB 43.09 (https://dejure.org/2010,34138)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 1 WB 43.09 (https://dejure.org/2010,34138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Allgemeine Kriterien zur Abgrenzung einer Kommandierung von einer Dienstreise - Inbetrachtkommen einer ausnahmsweisen Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags ohne Zugehörigkeit zu einem Verband, einer Einheit oder einer Gruppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 21 Abs. 1; AuslVZV § 1 S. 1
    Allgemeine Kriterien zur Abgrenzung einer Kommandierung von einer Dienstreise; In Betracht kommen einer ausnahmsweisen Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags ohne Zugehörigkeit zu einem Verband, einer Einheit oder einer Gruppe

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 8.07

    Beurlaubung; Bewerbung; NATO; Weiterleitung; ziviler Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2010 - 1 WB 43.09
    Ein solcher Antrag ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 8.07 -) in entsprechender Anwendung der Vorschrift grundsätzlich auch dann zulässig, wenn sich - wie hier - das Begehren bereits vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung erledigt hat.

    Allerdings hat, wenn - wie hier - die Erledigung der Hauptsache bereits vor Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten ist und sich der Antragsteller auf die Absicht bezieht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, das für die Schadensersatzklage zuständige allgemeine Verwaltungsgericht oder Zivilgericht über sämtliche den Anspruch betreffenden Rechtsfragen in eigener Zuständigkeit zu befinden; für die Fortsetzung des Wehrbeschwerdeverfahrens mit einem Feststellungsantrag vor dem Wehrdienstgericht fehlt in diesem Falle das Feststellungsinteresse (stRspr, vgl. Beschluss vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 8.07 - m.w.N.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2010 - 1 WB 43.09
    Der Antragsteller muss aber - weiterhin - das erforderliche Feststellungsinteresse substanziiert geltend machen (vgl. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - juris Rn. 19 ).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2010 - 1 WB 43.09
    Zusätzlich kommt ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 48.12

    Umwandlung der Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Oberfeldwebels in eine

    Wenn - wie hier - die Erledigung der Hauptsache bereits vor der Stellung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten ist, hat das für die Schadenersatzklage zuständige allgemeine Verwaltungsgericht oder Zivilgericht über sämtliche den Anspruch betreffenden Rechtsfragen in eigener Zuständigkeit zu befinden; für die Fortsetzung des Wehrbeschwerdeverfahrens mit einem Feststellungsantrag vor dem Wehrdienstgericht fehlt in diesem Falle das Feststellungsinteresse (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 1 WB 86.00 - m.w.N., vom 8. Mai 2001 - BVerwG 1 WB 15.01 - Buchholz 442.40 § 30 LuftVG Nr. 6, vom 20. Dezember 2006 - BVerwG 1 WB 4.06 - Rn. 18 m.w.N. und vom 22. Juni 2010 - BVerwG 1 WB 43.09 - Rn. 16 m.w.N.).
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